3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Rechtsanwältin B.________ beantragte mit Eingabe vom 30. Mai 2023 namens des Beschuldigten, es sei bei der Vormundin von S.________ (genannt «S.________ (Spitzname)», nachfolgend auch: S.________), geb. 28. September 2015, Sohn des Beschuldigten, Frau U.________, ein aktueller Bericht zur Vater-Sohn-Beziehung einzuholen. Der Bericht habe sich dazu zu äussern, wie die aktuelle Vater-Sohn- Beziehung aussehe, wie die Betreuung von S.________ künftig ausgestaltet werden solle, und welche Folgen eine mögliche Landesverweisung des Beschuldigten für dessen Sohn haben werde.