2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete Rechtsanwältin B.________ namens des Beschuldigten am 9. September 2022 fristgerecht Berufung an (pag. 2391). Die erstinstanzliche Berufungsbegründung datiert vom 9. Mai 2023 (pag. 2396 ff.) und wurde den Parteien mit Verfügung vom selben Tag zugestellt (pag. 2468 ff.). Mit Eingabe vom 30. Mai 2023 erklärte Rechtsanwältin B.________ im Auftrag des Beschuldigten die Berufung, beschränkt auf die Landesverweisung von 5 Jahren (pag. 2474 ff.).