Die Untersuchungshaft von 91 Tagen wird an den unbedingten Teil der Strafe angerechnet. 2. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 300.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf drei Tage festgesetzt. 3. Zu einer Landesverweisung von fünf Jahren. 4. Zu den Verfahrenskosten von CHF 21’568.40. [Tabelle Zusammensetzung der Verfahrenskosten] III.