Das Strafverfahren gegen A.________ wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich mehrfach begangen ab Oktober 2018 bis am 1. September 2019 in C.________ (Ortschaft) und D.________ (Ortschaft) durch Konsum von Methamphetamin und Marihuana sowie dem Konsum dienenden Widerhandlungen, wird eingestellt, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. II. A.________ wird schuldig erklärt: