4. zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 12'981.75. 5. zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 6'000.00. 54 III. 1. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers der beschuldigten Person, Rechtsanwalt B.________, wurde/wird für das erst- bzw. oberinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: