Es liegen zahlreiche Vorstrafen gegen den Beschuldigten vor und die Rückfallgefahr wird als hoch eingeschätzt. Die Landesverweisung ist somit in Anwendung von Art. 66b Abs. 1 StGB für die Dauer von 20 Jahren auszusprechen. 22. Ausschreibung der Landesverweisung im Schengener Informationssystem 22.1 Rechtliche Grundlagen Die Ausschreibung der Landesverweisung im SIS wird vom urteilenden Gericht angeordnet (Art. 20 der Verordnung über den nationalen Teil des Schengener Informationssystems [N-SIS] und das SIRENE-Büro [N-SIS-Verordnung; SR 362.0]).