66b Abs. 2 StGB). Ein solcher Wiederholungsfall liegt nur vor, wenn die Landesverweisung in einem erneuten Urteil eines Schweizer Strafgerichts angeordnet wird. 21.2 In concreto Mit Urteil der 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern vom 24. Juli 2020 wurde gegen den Beschuldigten eine Landesverweisung von 10 Jahren ausgesprochen. Die Katalogtat, welche vorliegend zum Landeverweis führt, erfolgte im Zeitraum, in der die ausgesprochene Landesverweisung noch wirksam war. Es liegen zahlreiche Vorstrafen gegen den Beschuldigten vor und die Rückfallgefahr wird als hoch eingeschätzt.