6B_1077/2020 vom 2. Juni 2021 E. 1.5.6; 6B_747/2019 vom 24. Juni 2020 E. 2.1.2). Im Ergebnis ist somit im Urteilszeitpunkt nicht davon auszugehen, dass die ausgesprochene Landesverweisung nicht vollzogen werden kann.