Sowohl aus den beigezogenen Akten SK 20 22 wie auch den vorliegenden Verfahrensakten geht hervor, dass der Beschuldigte sich betreffend die Abklärungen seiner Staatsangehörigkeit als äussert sperrig und unkooperativ zeigte. So antwortete er anlässlich seiner Hafteröffnung vom 20. Mai 2022 auf Frage, was seine Nationalität sei: «Null, das wurde bereits beim letzten Mal festgestellt. Sie haben bereits beim letzten Mal meine Schweizer Geburtsurkunde gesehen» (pag. 10 Z. 67 ff.). Anlässlich seiner Einvernahme vor der Vorinstanz gab er Folgendes zu Protokoll (pag. 254): Auf den amtlichen Dokumenten steht, dass Sie am A.________ im Lomé geboren wurden. Ist das richtig?