Erst nach diesem Gespräch könne der Beschuldigte ausgeschafft werden. Auf Frage, ob der Beschuldigte sich den Anstrengungen der FREPO in passiver oder aktiver Weise widersetzt habe, wurde erklärt, dass ein Gespräch anlässlich eines Besuchs in der JVA Thorberg anfangs problemlos und angenehm verlaufen sei, die Stimmung anschliessend jedoch gekippt sei. Der Beschuldigte habe wirre Sachen erzählt und unter anderem behauptet, Schweizer zu sein. Daraufhin habe das Gespräch abgebrochen werden müssen. Der Beschuldigte selber unternehme nichts, die Schweiz zu verlassen resp. um auszureisen.