Der Aktennotiz der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 9. Mai 2022 ist hierzu zu entnehmen, dass der damaligen Fremdenpolizei des Kantons Bern (nachfolgend: FREPO; heute: EMF) betreffend die Rückführung des Beschuldigten in sein Heimatland ein grosser Fehler passiert sei. Im Dezember 2021 sei eine Delegation aus Togo in der Schweiz gewesen, welche eine Befragung mit dem Beschuldigen habe durchführen wollen (pag. 146). Für diese Befragung hätte die FREPO den Beschuldigten anmelden müssen, was leider vergessen gegangen sei. Die nächste Delegation werde voraussichtlich erst in 1.5 Jahren in der Schweiz sein. Erst nach diesem Gespräch könne der Beschuldigte ausgeschafft werden.