Die gesundheitlichen Einschränkungen erscheinen der Kammer jedenfalls nicht derart einschneidend, als dass sie einer Landesverweisung entgegenstehen würden. 20.2.7 Wiedereingliederungsmöglichkeiten im Heimatland / in der Schweiz Gemäss Bericht der EMF vom 7. November 2023 könnten keine konkreten Ausführungen betreffend die Wiedereingliederungsaussichten im Herkunftsstaat gemacht werden.