Insgesamt fehlen auch im vorliegenden Zeitpunkt jegliche Hinweise auf tatsächlich gelebte familiäre Beziehungen in der Schweiz. 20.2.6 Gesundheitszustand Betreffend seinen Gesundheitszustand beschwerte sich der Beschuldigte anlässlich seiner delegierten Einvernahme vom 19. Mai 2020 über Schmerzen an der Wirbelsäule, weshalb seine linke Seite gelähmt sei (pag. 119 Z. 34 ff.). Er machte geltend, wenn die Polizei wüsste, wie stark seine Schmerzen seien, dürfte man ihn nicht einmal für eine Minute festhalten. Die Schmerzen würden von der Polizei stammen.