Soziale Kontakte hat der Beschuldigte seit seiner Einweisung in das Regionalgefängnis Bern lediglich zu seinem Anwalt. Seine Freundin, mit welcher er einmal wöchentlich telefonieren durfte, ist im Sommer 2023 verstorben, womit auch die letzte Möglichkeit für den Beschuldigten, mit der Aussenwelt zu kommunizieren, weggefallen ist (vgl. Führungsbericht des Regionalgefängnisses Bern vom 14. November 2023, pag. 625). Aus den Akten gehen insgesamt keinerlei Hinweise auf weitere soziale Kontakte und damit auf eine soziale oder institutionelle Integration hervor.