18.2.2 Geldstrafe Bei der Geldstrafe ist ebenfalls von einer Schlechtprognose auszugehen, wobei auf die Argumentation bei der Freiheitsstrafe verwiesen werden kann (vgl. Ziff. 18.2.1 hiervor). Die Geldstrafe von 15 Tagessätzen à CHF 30.00 ist somit unbedingt auszusprechen. 39 V. Landesverweisung