Der Beschuldigte zeige kein Verständnis, wenn betreffend das Essen etwas nicht seinen Vorstellungen entspreche und minutenlange Tobsuchtsanfälle mit Schlägen gegen die Zellentür und lautem Schreien seien die Folge gewesen. Der Beschuldigte habe sich sodann häufig geweigert, nach dem Duschen oder Spazierengehen in seine Zelle zurückzukehren und es sei