17.3 Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren Seit der Tatbegehung befindet sich der Beschuldigte im Gefängnis. Er sitzt dort in Untersuchungs- resp. Sicherheitshaft wegen des vorliegenden Verfahrens, hat aber auch noch die ihm mit Strafbefehl (BM 22 15209) auferlegten 6 Monate Freiheitsstrafe zu verbüssen. Aus dem Führungsbericht des Regionalgefängnisses Bern vom 14. November geht hervor, dass der Beschuldigte in einer Einzelzelle geführt werde und ein sehr betreuungsintensiver Insasse sei (pag.