17. Täterkomponenten 17.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Betreffend das Vorleben des Beschuldigten kann auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (S. 14 des erstinstanzlichen Urteils, pag. 307 f.). Das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse erscheinen nicht derart ungewöhnlich, dass sie bei der Strafzumessung straferhöhend resp. strafmindernd zu berücksichtigen wären. 17.2 Vorstrafen