von CHF 200.00 verurteilt wurde. Die Liste der Delikte und Strafen ist lang und eindrücklich, es besteht kein Raum für die Geldstrafe als mildere Sanktion. Folglich ist auch für den Verweisungsbruch eine Freiheitsstrafe auszusprechen. Zu erwähnen ist, dass die Richtlinie 2008/115/EG der Europäischen Union (Rückführungsrichtlinie), welche Art.