Drohung gegen Behörden oder Beamte zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 25 Tagen und einer unbedingten Geldstrafe von 18 Tagessätzen zu CHF 10.00 verurteilt wurde. Schliesslich ist der Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 9. Mai 2022 aufgeführt, mit welchem der Beschuldigte wegen Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz, Hinderung einer Amtshandlung, Verweisungsbruch und Vergehen gegen das Waffengesetz zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 180 Tagen, einer unbedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 10.00 und einer Busse