Mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 5. Februar 2020 wurde der Beschuldigte wegen einfacher Körperverletzung verurteilt zu einer unbedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu CHF 10.00. Am 24. Juli 2020 verurteilte das Obergericht des Kantons Bern den Beschuldigten wegen Hinderung einer Amtshandlung, Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz (mit Gefährdung der Gesundheit vieler Menschen), Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz, Missach-