Hinderung einer Amtshandlung und der Missachtung einer Ein- oder Ausgrenzung i.S. des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer schuldig erklärt und zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten, einer unbedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 30.00 und einer Busse von CHF 200.00 verurteilt wurde. Mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 5. Februar 2020 wurde der Beschuldigte wegen einfacher Körperverletzung verurteilt zu einer unbedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu CHF 10.00.