So wurde er mit Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom 19. September 2014 wegen Geldwäscherei (mehrfache Begehung), Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Missachtung der Ein- oder Ausgrenzung i.S. des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz (mit Gefährdung der Gesundheit vieler Menschen) zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 40 Monaten verurteilt. Es folgte am 7. August 2017 das Urteil des Obergerichts des Kantons Bern, mit welchem der Beschuldigte der Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz, der Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz, der