597 ff.) zeigt zahlreiche Vorstrafen. So wurde er mit Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom 19. September 2014 wegen Geldwäscherei (mehrfache Begehung), Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Missachtung der Ein- oder Ausgrenzung i.S. des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz (mit Gefährdung der Gesundheit vieler Menschen) zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 40 Monaten verurteilt.