12.2 Subsumtion 12.2.1 Objektiver Tatbestand Mit Urteil des Obergerichts vom 24. Juli 2020 des Kantons Bern wurde der Beschuldigte obligatorisch für 10 Jahre des Landes verwiesen (Akten SK 20 22, pag. 835 ff.). Die Landesverweisung erfolgte in Anwendung von Art. 66a Abs. 1 lit. o StGB gemeinsam mit der Verurteilung wegen mehrfach begangenen Vergehen und Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Das Urteil ist in Rechtskraft erwachsen. An der Rechtmässigkeit der damals ausgesprochenen Massnahme bestehen sodann keine Zweifel. Der Beschuldigte verweilte bis zu seiner Anhaltung am 19. Mai 2022 in Bern und anderswo.