dass die polizeiliche Kontrolle bereits im Gang war und somit die Amtshandlung bereits begonnen hatte. Er missachtete denn auch die mündlichen Aufforderungen «Stopp Police» und entzog sich nicht zuletzt auch durch den Sprung in die Aare der laufenden Kontrolle. Durch seine Flucht behinderte der Beschuldigte die ordnungsgemässe Durchführung der Personenkontrolle und anschliessende polizeiliche Anhaltung. Dies tat er im Wissen darum, dass er sich eigentlich gegenüber den Behörden ausweisen müsste und auch willentlich, zumal er aus seiner früheren Erfahrung bereits wusste, was ihm bei einer Anhaltung blühen würde.