SK 2020 22 hervor, dass der Fremdenpolizei ein grosser Fehler unterlaufen sei, denn es sei vergessen worden, den Beschuldigten für eine Befragung bei der togolesischen Delegation anzumelden, welche im Dezember 2021 in der Schweiz gewesen wäre; diese werde erst wieder Ende 2024 kommen (pag. 146). Im Protokoll des Interviews NIS/MFA vom 25. April 2019 (pag. 171) wird angekreuzt, der Beschuldigte habe verweigert, zu sprechen. Gleichzeitig wird handschriftlich vermerkt, «very uncooperative, hence his nationality could not be ascertained and therefore rejected». Dies heisst in sinngemässer Übersetzung, dass der Beschuldigte sehr unkooperativ gewesen sei,