Dies entgegen seiner früheren Behauptung, dass er aus Togo stammen würde. Weiter ist der Aktennotiz zu entnehmen, dass «wenn der Erwähnte an seiner togolesischen Staatsbürgerschaft festhält und sich konsequent weigert, Englisch zu sprechen», weitere Abklärungen hinsichtlich einer nigerianischen Staatsbürgerschaft sehr schwierig werden würden (pag. 169). Und schliesslich geht aus den beigezogenen Akten BM 22 15209 / SK 2020 22 hervor, dass der Fremdenpolizei ein grosser Fehler unterlaufen sei, denn es sei vergessen worden, den Beschuldigten für eine Befragung bei der togolesischen Delegation anzumelden, welche im Dezember 2021 in der Schweiz gewesen wäre;