Diese Richtigstellung ist relevant, weil sie die vorinstanzliche Annahme, der Beschuldigte habe «sich aktiv darum bemüht […], als togolesischer Staatsangehöriger anerkannt zu werden» ins Gegenteil dreht. So hat der Beschuldigte auch anlässlich der Befragung durch die nigerianische Delegation Verwirrung gestiftet, indem er der togolesischen Vertretung am Telefon sagte, er sei eben gerade kein Togolese. Dies entgegen seiner früheren Behauptung, dass er aus Togo stammen würde.