So heisst es dort nicht (wie von der Vorinstanz fälschlicherweise zitiert): «der togolesische Vertreter habe in Ewé geantwortet, dass der Beschuldigte trotzdem nicht als Togolese anerkannt werde» sondern vielmehr korrekterweise: «jedoch sagte er [der Beschuldigte] der togolesischen Vertretung in Ewé, dass er [der Beschuldigte] kein Togolese sei und er nicht verstehe, was die anwesende Delegation aus Nigeria von ihm wolle.» Diese Richtigstellung ist relevant, weil sie die vorinstanzliche Annahme, der Beschuldigte habe «sich aktiv darum bemüht […], als togolesischer Staatsangehöriger anerkannt zu werden» ins Gegenteil dreht.