Ihm sei auf seinen Wunsch hin ein Telefonat mit der togolesischen Botschaft gewährt worden, wobei er in Ewé und Französisch gesprochen habe. Bei den weiteren Ausführungen unterschlägt die Vorinstanz eine wesentliche Passage in der Aktennotiz: So heisst es dort nicht (wie von der Vorinstanz fälschlicherweise zitiert): «der togolesische Vertreter habe in Ewé geantwortet, dass der Beschuldigte trotzdem nicht als Togolese anerkannt werde» sondern vielmehr korrekterweise: «jedoch sagte er [der Beschuldigte] der togolesischen Vertretung in Ewé, dass er [der Beschuldigte] kein Togolese sei und er nicht verstehe, was die anwesende Delegation aus Nigeria von ihm wolle.»