Dieser habe angegeben, Nigerianer zu sein und bestätigte seinerseits, dass der Beschuldigte sein Bruder sei, insofern lässt sich die Annahme, der Beschuldigte sei Nigerianer, aufgrund der Akten durchaus nachvollziehen. Weiter hält die Vorinstanz richtigerweise fest, in der Aktennotiz des Staatssekretariates für Migration werde festgehalten, er habe bei diesen Gesprächen mit der nigerianischen Delegation nur Französisch gesprochen und (weiterhin) gesagt, dass er aus Togo stamme. Ihm sei auf seinen Wunsch hin ein Telefonat mit der togolesischen Botschaft gewährt worden, wobei er in Ewé und Französisch gesprochen habe.