23 les autorités de ce pays de [recte: ne] le reconnaissent toujours pas»). Auch der Asylentscheid vom 26. Juni 2013 (pag. 393 ff.) und Urkunden wie der Strafregisterauszug vom 7. Juli 2020 (pag. 749 ff.) bezeichnen Lomé in Togo als Herkunftsort des Beschuldigten. In den Jahren 2016 und 2019 wurde der Beschuldigte total drei Mal einer Delegation aus Nigeria vorgeführt (Aktennotiz SEM, pag. 169). Die Vorinstanz konnte nicht nachvollziehen, worauf die Migrationsbehörden die Vermutung stützten, der Beschuldigte könne aus Nigeria stammen.