dass der Beschuldigte bereits zweimal einer togolesischen Delegation vorgestellt worden sei, sie ihn aber nicht als Bürger von Togo anerkannt hätten. Es geht aus den Akten nicht hervor, was der Grund der Nichtanerkennung war, insbesondere wurde weder damals (noch später) behauptet, er habe sich gegenüber der togolesischen Delegation unkooperativ verhalten. Anlässlich seiner Einvernahme vor der Vorinstanz beantwortete der Beschuldigte die Frage des Gerichtspräsidenten, ob er wisse, weshalb die Delegation von Togo ihn nicht als Staatsangehörigen anerkenne, nicht (pag. 255 Z. 1 ff. und 10 f.).