304), wurde der Beschuldigte mit Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom 24. Juli 2020 rechtskräftig zu einer Landesverweisung von 10 Jahren verurteilt. In der Folge sind die Gründe, weshalb der Beschuldigte die Schweiz nicht verliess, genauer zu beleuchten: Der Migrationsdienst Neuenburg teilte am 7. Februar 2019 der Staatsanwaltschaft gemäss den Vorakten (pag. 347) mit, dass der Beschuldigte bereits zweimal einer togolesischen Delegation vorgestellt worden sei, sie ihn aber nicht als Bürger von Togo anerkannt hätten.