Es stimme nicht, dass sich der Beschuldigte aktiv einer Landesverweisung widersetze. Gemäss BGer-Urteil 6B_1398/2020 vom 10. März 2021 müsse man sich aber aktiv widersetzen, also etwa Flüchten oder Untertauchen. Das habe der Beschuldigte nicht gemacht, weshalb in diesem Punkt zu Recht ein Freispruch erfolgt sei (pag. 646). 9.6 Erwägungen der Kammer Wie die Vorinstanz zu Recht ausführt (pag. 304), wurde der Beschuldigte mit Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom 24. Juli 2020 rechtskräftig zu einer Landesverweisung von 10 Jahren verurteilt.