22 schuldigten durchaus möglich sei, die Landesverweisung zu vollziehen. Auch eine freiwillige Ausreise sei möglich, wenn der Beschuldigte sich um die entsprechenden Dokumente bemühen würde. Er habe sich bei der Delegation von Nigeria wiederholt unkooperativ verhalten und beim dritten Termin mit Togo sprechen wollen. Am Telefon habe er den togolesischen Behörden erklärt, nicht zu wissen, was die Delegation von ihm wolle. Es stimme nicht, dass der Beschuldigte kooperativ sei und sich um die Erlangung einer Staatsangehörigkeit bemühe.