Das Bundesgericht habe aber im Urteil 6B_85/2007 vom 3. Juli 2007 (E. 2.3) die beschuldigte Person, welche in der Schweiz untergetaucht und rechtswidrig im Land verblieben sei, anstelle ihren Mitwirkungspflichten nachzukommen, des Verweisungsbruchs schuldig gesprochen. Die Auffassung der Vorinstanz, wonach der Beschuldigte freizusprechen sei, da er sich um eine togolesische Staatsbürgerschaft bemüht habe und die togolesischen Behörden ihm aber die Anerkennung verwehrt hätten, wäre nicht zu beanstanden, wenn es denn tatsächlich so gewesen sei. Die Akten würden aber ein anderes Bild zeigen. Schon im Strafverfahren