9.2 Beweismittel Als Beweismittel liegen einerseits der Anzeigerapport sowie die Befragungen des Beschuldigten vor (vgl. Ziff. II.7.2 f. hiervor). Zudem findet sich ein Protokoll der Einvernahme mit dem Beschuldigten im Verfahren BM 22 15209 in den Akten (pag. 141 ff.), in welcher er über seine aktuellen Wohnverhältnisse Auskunft gibt. Weiter liegen eine Aktennotiz vom 9. Mai 2022 betreffend ein Telefonat mit der Fremdenpolizei der Stadt Bern (pag. 146 f.) sowie eine E-Mail Konversation zwischen den bernischen Migrationsbehörden und der Staatsanwaltschaft vom 24. Mai 2022 bzw. 14. Juni 2022 (pag