9. Verweisungsbruch 9.1 Vorwurf gemäss Anklageschrift Dem Beschuldigten wird gemäss Ziff. I.3. der Anklageschrift vom 1. November 2022 folgender Vorwurf zur Last gelegt (pag. 186; inkl. Anpassung des Tatzeitraums anlässlich der vorinstanzlichen Hauptverhandlung [pag. 253]): Verweisungsbruch, begangen im Zeitraum vom 10. Mai 2022 bis zum 19. Mai 2022 in Bern und evtl. an anderen, nicht näher bekannten Ortschaften in der Schweiz wie folgt: