Demgegenüber sei der Anzeigerapport der Polizei als glaubwürdig eingestuft worden, obwohl dieser im Nachhinein zum Nachteil des Beschuldigten präzisiert worden sei (pag. 646). 8.6 Erwägungen der Kammer Die Beweismittel, welche der Kammer zur Beurteilung des Vorwurfs der Hinderung einer Amtshandlung vorliegen, entsprechen jenen, welche bereits betreffend den Vorwurf der qualifizierten Widerhandlung gegen das BetmG durch die Kammer gewürdigt wurden (vgl. Ziff. II.7.6. hiervor). Die entsprechenden Erkenntnisse und Erwägungen der Kammer sind auch für den vorliegenden Vorwurf heranzuziehen.