116). Die Kammer geht nach Abzug des Toleranzwertes von 4 % für die insgesamt 114 Fallschirme von folgenden reinen Mengen Kokain-Base aus: 84 Gramm (91 Fallschirme) à mind. 54% = rund 45,5 Gramm Kokainbase 19 Gramm (20 Fallschirme) à mind. 53% = rund 10 Gramm Kokainbase 2,82 Gramm (3 Fallschirme) à mind. 52% = rund 1,5 Gramm Kokainbase = Total mind. rund 57 Gramm Kokainbase Zusammen mit der Staatsanwaltschaft geht die Kammer davon aus, dass der Beschuldigte das in Einzelportionen abgepackte Kokain nicht nur besessen hat, sondern beabsichtigt war, diese Einzelportionen an Abnehmerinnen und Abnehmer weiterzuveräussern.