Ausserdem behauptete er, sämtliche Papiere verloren zu haben, als er im Gefängnis gewesen sei (pag. 121, Z. 129). Deshalb habe er auch die Schweiz nicht verlassen können (pag. 139 ff.), was in Anbetracht seiner früheren Aussagen, er habe gar keine Papiere, wohl als Lüge einzustufen ist. Die Verteidigung brachte im Rahmen ihres Plädoyers anlässlich der Berufungsverhandlung vor, dass dem Beschuldigten von der Vorinstanz Worte in den Mund gelegt worden seien, die er so nie gesagt habe. So werde die Aussage, wonach er sämtliche Papiere verloren habe, dafür verwendet, um Lügen des Beschuldigten auszumachen, zumal er zunächst ausgesagt habe, gar keine Papiere gehabt zu haben.