Das abstreitende Aussageverhalten scheint beim Beschuldigten Programm zu sein. So ist bereits den Einvernahmeprotokollen aus den Vorakten zu entnehmen, dass der Beschuldigte stets sämtliche Schuld von sich wies, was ihn aber schlussendlich nicht vor einer Verurteilung zu retten vermochte (Vorakten SK 20 22, pag. 107 ff.; 767 ff.). Sodann aggraviert der Beschuldigte massiv, was als weiteres Lügensignal zu werten ist: Anlässlich der ersten Einvernahme durch die Polizei am 19. Mai 2022 behauptete er, er sei am Pinkeln gewesen, als die Polizei ihn angesprochen habe. Die Polizisten hätten dann zusammen gesprochen und einer habe die Hand auf seine Waffe gelegt.