Der Beschuldigte bestritt von Anfang an pauschal, etwas mit den Drogen zu tun zu haben und betonte immer wieder, dass er nichts gemacht habe. Weshalb auf dem aufgefundenen Sack mit den beinhalteten Drogen seine DNA gefunden wurde, konnte er nicht erklären. Diesbezüglich hielt er lediglich abstreitend fest, das sei nicht wahr, er habe den Sack nie gesehen und dieser sei nie in seiner Tasche gewesen (pag. 256, Z. 4 f.). Das abstreitende Aussageverhalten scheint beim Beschuldigten Programm zu sein.