Von den Proben stammten zwei aus dem im Wald aufgefundenen Cellophanbeutel sowie die dritte aus dem aus der Aare sichergestellten Fallschirm. Folglich erscheint es als höchst unwahrscheinlich, dass die im Wald aufgefundenen Drogen und diejenigen, welcher sich der Beschuldigte bei seiner Anhaltung am Aareufer entledigte, aus verschiedenen Pools stammten. Vor diesem Hintergrund bestehen für die Kammer keine Zweifel, dass sich der Sachverhalt gestützt auf die objektiven Beweismittel und die Feststellungen der Polizei vor Ort so zugetragen hat, wie er in der Anklageschrift umschrieben wird.