14 vorgenommen wurde, als durch den Beschuldigten selbst. Dem Beschuldigten wird denn auch nur Besitz von Drogen vorgeworfen und nicht, dass er das Kokain verarbeitet bzw. in Einzelportionen verpackt haben soll. Der Quervergleich des IRM bestätigt, dass die drei ausgewerteten Positionen von den aufgefundenen Drogen alle derselben chemischen Klasse zuzuordnen sind und folglich aus demselben Pool stammen können (pag. 117). Von den Proben stammten zwei aus dem im Wald aufgefundenen Cellophanbeutel sowie die dritte aus dem aus der Aare sichergestellten Fallschirm.