So befand sich der Beschuldigte zur besagten Zeit am besagten Ort und wurde von der Polizei aus nächster Nähe dabei beobachtet, wie er den Beutel mit dem Drogeninhalt fallen liess. Schliesslich scheint auch nicht naheliegend, dass sich andere Personen im unwegsamen Gelände des Fundortes aufhielten und genau dort und zu genau diesem Zeitpunkt einen Sack mit Kokain deponiert haben sollen, wo der Beschuldigte anlässlich der polizeilichen Verfolgung davongerannt ist und den weissen Cellophansack fallen gelassen hat. Offensichtlich hat die Polizei – wie von ihr geschildert – gesehen, dass der Beschuldigte den Sack dort fallen liess, ansonsten wohl kaum eine Nachsuche an genau diesem Ort