direkten Kontakt des Beschuldigten übertragen werden können, ist anzumerken, dass selbst die Verteidigung diese Alternativen nicht plausibilisiert. Solche sind diese denn auch nicht offenkundig, sondern – wenn überhaupt – höchst theoretischer Natur. Es gibt schlicht keine andere Erklärung für das Auffinden der DNA des Beschuldigten am Knoten des Cellophanbeutels, als dass er den Sack verknotet oder aber dort beim Tragen festgehalten haben muss. Entgegen dem Vorbringen der Verteidigung geht die Täterschaft des Beschuldigten sodann nicht einzig aus der sichergestellten Mischspur, sondern der Gesamtheit der ihn belastenden Indizien und Beweise hervor.