Zwar handelt es sich dabei um eine Mischspur. Dem Forensik-Rapport ist aber zu entnehmen, dass die erwähnten Feststellungen und Resultate ausserordentlich stark dafürsprächen, dass die biologische Spur ab dem Knoten des Kunststoffbeutels der zweiten Verpackungsschicht vom Beschuldigten stamme (pag. 108). Soweit die Verteidigung vorbringt, die – notabene am Knoten des Sacks sichergestellte – Mischspur habe auch anderweitig als durch Halten und Transportieren des Sacks resp. direkten Kontakt des Beschuldigten übertragen werden können, ist anzumerken, dass selbst die Verteidigung diese Alternativen nicht plausibilisiert.